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  • Psychotherapeutische
  • Heilpraktikerin
0202 / 47 82 53 32
  • Im Naturheilkundehaus
  • Elias-Eller-Straße 48
  • 42369 Wuppertal / Ronsdorf

Hinweise zu Abrechnung

Die Kosten für meine Leistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das bedeutet, dass Sie, beim Inanspruchnahme meiner Leistungen, selbstzahler sind. Die Behandlung wird üblicherweise bar am Ende der Sitzung gegen Rechnung bezahlt.

Bei privaten Krankenversicherungen oder im Falle einer Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, je nach Tarifvertrag, einen Anteil der Kosten erstattet zu bekommen. Am Besten erkundigen Sie sich danach direkt bei Ihrer Versicherung vor dem Beginn der Therapie.

Als Selbstzahler haben Sie jedoch auch den Vorteil, dass Ihre Krankenkasse nicht erfährt, dass Sie eine Therapie in Anspruch nehmen. Sie entscheiden selbst, mit welchen Verfahren Sie behandelt werden möchten und richten sich nicht nach den Vorgaben der Krankenkassen. Ebenso müssen Sie nicht Monate lang auf einen Therapieplatz warten. Sie brauchen keine Verordnung durch einen Arzt, um eine Therapie oder Beratung in Anspruch zu nehmen, genauso können Sie jederzeit die Therapie selbstständig beenden.

Möglichkeit der Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Kassen

Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit der Kostenerstattung auch durch gesetzlichen Krankenkassen.

Grundsätzlich ist es Aufgabe der Krankenkassen, rechtzeitig für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Ist die Krankenkasse dazu nicht in der Lage und sind den Versicherten für eine selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Kasse die Ausgaben erstatten. Eine selbst beschaffte Leistung kann die psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis sein. Dieser Anspruch auf Kostenerstattung ist gesetzlich geregelt (§ 13 Absatz 3 SGB V) und gilt gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen.

Um sicher zu gehen, dass die Kasse die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis übernimmt, stellen Sie am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag. Zu einem solchen Antrag gehören:

  • Das Anschreiben: In einem Brief legen Sie die Gründe dar, warum bei Ihnen dringend eine Psychotherapie notwendig ist und dass dafür nicht rechtzeitig ein Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden werden konnte und bitten Sie die Kasse, der Behandlung bei einem Therapeuten in Privatpraxis zuzustimmen.
  • Eine Bescheinigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist: Dieser wird durch einen so genannten Konsiliarbericht von Ihren behandelnden Arzt, z.B. Ihrem Hausarzt diagnostiziert und ausgestellt
  • Das Protokoll, wodurch Sie Ihrer Krankenkasse formlos schriftlich nachweisen, dass Sie 3 bis 5 Kassentherapeuten angerufen haben und in den nächsten 3 Monaten keinen freien Kassentherapieplatz finden
  • Die Bescheinigung eines Therapeuten in Privatpraxis, dass die Behandlung kurzfristig übernommen wird.